Warum Rantalainen?
In Finnland erfordert auch die zeitweilige Beschäftigung von Arbeitskräften die Erledigung zahlreicher Formalitäten. Ausländische Unternehmen stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie zeitweise in Finnland tätig sind. Notwendige Meldungen, Anträge und Unterlagen müssen rechtzeitig bei verschiedenen Behörden eingereicht werden, damit sich der Betriebsbeginn nicht durch fehlende behördliche Formalitäten verzögert. Wichtig ist auch, dass ein ausländischer Arbeitgeber finnisches Recht als Teil der Betriebsführung im Heimatland berücksichtigt, damit beispielsweise Lohnzahlungen in ihrer Gesamtheit reibungslos verlaufen. Aus Sicht des Arbeitsrechtes muss unter anderem sichergestellt werden, dass Arbeitsverträge der nach Finnland entsandten Arbeitnehmer den Anforderungen der finnischen Gesetzgebung entsprechen.
Unser Betriebskonzept
Unser Konzept basiert auf finnischen Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten von Auftragnehmern gegenüber Subunternehmern sowie auf dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass Unternehmen, welche mit ihm einen Vertrag abschließen, ihre gesetzlichen Pflichten als Vertragspartner und Arbeitgeber erfüllen. Werden diese Pflichten nicht sorgfältig gehandhabt, kann dem Arbeitnehmer beispielsweise vor Ort die Arbeitsaufnahme verweigert werden – in Finnland werden die von der EU erlassenen Vorschriften ziemlich streng befolgt. Rantalainen stellt sicher, dass Ihr Unternehmen Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitsrecht und Arbeitsschutz erfüllt.
Zusätzlich zu den regulären Steuererklärungen müssen Unternehmen monatliche und jährliche Berichte an finnische Steuerbehörden abgeben. In der Baubranche sind unter anderem monatliche Meldungen von Subunternehmerverträgen sowie von Beschäftigten auf Gemeinschaftsbaustellen erforderlich. Andererseits wird ein jährlicher Bericht über Aktivitäten von allen ausländischen Unternehmen verlangt, die der Ansicht sind, dass sie in Finnland keine feste Betriebsstätte haben. Das Interesse der finnischen Steuerbehörde an Steuerfragen zu Betriebsstätten hat in den letzten Jahren zugenommen, was sich auch in unseren Kundenanfragen widerspiegelt.
Unser 12-Stufen-Konzept bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, gemäß finnischen Vorschriften zügig zu handeln.
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